Ausschreibung B

Deutsche Modell-Truck-Meisterschaft

Ausschreibung B
Revision 9.0
21.06.2012

Bewertung für ausgestellte Modelle

Diese Bewertungsliste ist auf der Basis von Baukasten-Modellen aufgebaut,
also nicht nur WEDICO, Robbe und Tamiya, falls neue Hersteller auf den Markt
kommen.

  1. Allgemeines
  • Alle zur Bewertung angemeldeten Modelle müssen mit einer Beschreibungskarte
  • mit Foto des Modells ausgestattet sein, andernfalls
    kommt es nicht zur Bewertung.
  • Die Befragung des Besitzers ist Bestandteil der Bewertung. Der Besitzer hat
    alle Türen und Klappen an seinem Fahrzeug zu öffnen.
  • Der Besitzer hat die Bewerter über das Modell und deren Besonderheiten
    (z.B. fehlen von sonst üblichen Beschriftungen bei Baumaschinen, da es
    sich hierbei um eine Baumaschine in einem Tagebau handelt) aufzuklären
    und ggf. Bild- und Prospektmaterial vorzulegen, um dies zu beweisen.
  • Die Funktionsfähigkeit der Modelle muss vorgeführt werden, wenn es die
    Schiedsrichter wünschen.
  • Der Besitzer muss auch Erbauer des Modells sein, andernfalls kommt es zur
    Disqualifikation.
  • Eine Anmeldung eines Modells in mehreren Kategorien ist nicht möglich.
    Das Modell sollte in der richtigen Gruppe angemeldet sein, ggf. bei den
    Schiedsrichtern nachfragen. Die letzte Entscheidung liegt aber im eigenen
    Ermessen des Besitzers.
  • Die Bewertung der Modelle richtet sich nach den Hauptkomponenten
    Fahrerhaus, Rahmen, Aufbauten (Zugmaschine, Anhänger, Auflieger).
  • In jeder Kategorie müssen mindestens fünf Fahrzeuge gemeldet sein! Dies
    muss bereits vor der Veranstaltung feststehen, ansonsten werden nur
    Urkunden an die Teilnehmer ausgegeben bzw. auf Eigenentscheidung des
    Veranstalters Pokale.
  • Zur Festlegung der Platzierung können Nachbewertungen durchgeführt
    werden. Bei den Platzierungen von 1-10 müssen Nachbewertungen durch
    die Oberschiedsrichter erfolgen.
  • Fahrzeuge die Nachbildungen von Waffen besitzen werden nicht bewertet.
  • Modelle die bereits einen Pokal gewonnen haben, dürfen erneut angemeldet
    werden.
  • Anmeldungen für die Bewertung haben zu einem vom Veranstalter
    festgelegten Termin zu erfolgen.
  • Anmeldungen am Veranstaltungstag können nur unter Vorbehalt
    angenommen werden (Kapazität, Zeitmangel).
  • Die Siegerehrung sollte Sonntag um 16:00 Uhr beginnen.
  • Jeder teilnehmende Verein hat mindestens einen Bewerter und
    Schiedsrichter zu stellen.

2. Gruppen

      Gruppe 1 Baukasten

  • Definition:
    Fahrzeuge, bei denen die drei Komponenten aus Baukastensystemen oder Teilen
    von Zuliefererfirmen zusammengestellt worden sind.

Gruppe 2 Mischbauweise 30% Eigenbau

  • Definition:
    Fahrzeuge, bei denen zwei Hauptkomponente als Fertigteil zugekauft worden sind
    und/ oder eine Hauptkomponente Eigenbau ist.

Gruppe 3 Mischbauweise 70% Eigenbau

  • Definition:
    Fahrzeuge, bei denen eine Hauptkomponente als Fertigteil zugekauft worden ist
    und/ oder zwei Hauptkomponente Eigenbau sind.

Gruppe 4 Eigenbau

  • Definition:
    Fahrzeuge, bei denen alle drei Hauptkomponenten im Eigenbau entstanden sind.
    Den Schwierigkeitsgrad des Eigenbauanteils zu bewerten ist Sache der
    Schiedsrichter.

Gruppe 5 Funktionsmodelle

  • Definition
    In dieser Gruppe können fahrbare Spezialfahrzeuge ausgestellt werden. Die

    Bewertung der Funktion steht im Vordergrund.
    Die unten genannten Spezialfahrzeuge können, sollten in dieser Kategorie
    aufgestellt werden. Es müssen andere als die normalen Funktionen (Fahren,
    Lenken, Schalten, Beleuchtung an aus, Motorengeräusch usw.) bzw.
    funktionstüchtige Aufbauten vorhanden sein.
    Die Fahrzeuge können mit mehreren zu wechselnden Anbau oder
    Ausrüstungsteilen (z.B. Schaufel, Reißzahn, Gabel, Greifer, diverse
    Ausbauvarianten bei Kranen, Abroll- und Absetzbehälter usw.) angemeldet und
    bewertet werden. Dies muss durch Bild- oder Prospektmaterial nachgewiesen
    werden und wird bei der Benotung berücksichtigt.
    Fahrzeuge die sinnvollerweise in Gruppe 5 aufgestellt werden können und bei
    denen diese zusätzlichen An- und Aufbauten über eine Fernsteuerung funktionieren:
    Bagger, Radlader, Autokrane, Raupenkrane, Gabelstapler, Kettenfahrzeuge,
    Forst und Landmaschinen, Fahrzeuge mit Wasserwerftechnik, Terminalfahrzeugen,
    Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge, Aufbaukräne, Präsentationsaufbauten bzw.
    Promotiontrucks, Straßenkehrmaschinen, Müllwagen, Innenlader, Auffahrrampen,
    Betonpumpen, Seitenlader, Hubarbeitsbühnen, teleskopierbare oder verbreiterbare
    Fahrzeuge, Klappfahrwerke (keine Liftachsen), Fahrzeuge mit Pumpen,
    Schiebebodenauflieger, Knicklenker, Fahrzeuge mit abnehmbaren Front- bzw.
    Heckanbaugeräten, Bohrfahrzeuge, Scherenhubfahrzeuge, Fahrzeuge aus dem
    Hüttenwesen, Niederflurhubwagen, Ölfeldversorgungsfahrzeuge usw.

Gruppe 6 Show-Fahrzeuge

 Show-Fahrtzeuge wegen auf Beschluss von 2023 für zwei Jahr nicht bewertet.

  • Definition:
    Dies sind alle Fahrzeuge, die durch Effekte, äußerliche Abänderungen (Änderungen
    der Karosserie, Fahrwerk) oder aufwendigen Lackierungen auf sich aufmerksam
    Der Show-Effekt sollte einfließen.

Gruppe 7 Alle Fahrzeuge im Maßstab 1:8

Fahrzeuge im Maßstab 1:8 werden bis auf weiteres nicht bewertet

  • Definition:
    Dies sind jegliche Art von landgebundenen (nicht Schiene) Nutzfahrzeuge.
  1. Schiedsrichter
  • Die Schiedsrichter dürfen keine Modelle des eigenen Vereins bewerten (muss
    unparteiisch sein).
  • Es müssen mindestens zwei Schiedsrichter aus verschiedenen Vereinen pro
    Kategorie aufgestellt werden.
  • Ein neuer Schiedsrichter muss immer mindestens einem Schiedsrichter
    zugeteilt werden, der diese Tätigkeit schon einmal ausübte.
  • Ein Schiedsrichter muss gewisse Kompetenzen im Modellbau vorweisen
    können (Erfahrungen im Modellbau, Kenntnisse über Modellbauprodukte ).
  • Die Schiedsrichter haben die Gegebenheiten, des unter Punkt „1.
    Allgemeines“, zu überprüfen.
  • Eine Disqualifikation kann nur von den Oberschiedsrichtern
    ausgesprochen werden!
  • Vor einer Bewertung müssen sich die Schiedsrichter über evtl. Neuerungen
    des Regelwerkes informieren.